Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 23. Oktober 1998

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"Wiedereinführung der markierten Wahlzettel gefordert / Forscher möchten mehr über Wähler wissen
Frage nach Geschlecht und Alter / Umfrageergebnisse sind den Statistikern zu ungenau. Wahlforscher fordern die Wiedereinführung der Repräsentativen Wahlstatistik. ... Die Repräsentative Wahlstatistik ist in der Weimarer Republik eingeführt worden. In der Bundesrepublik wurden seit 1953 bei jeder Wahl in ausgesuchten Wahlbezirken nach Geschlecht und Alter markierte Stimmzettel ausgegeben. 1994 wurde das Gesetz jedoch ausgesetzt. FDP-Politiker hatten datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht und sich im Bundestag durchgesetzt. Bei Landtags- und Kommunalwahlen wurden die Daten weiter erhoben." SZ 23.10.98 S. 5

"'Wahlstatistik ist unersetzlich'
Forscher dringen auf Wiedereinführung" Tsp 23.10.98 S. 4

"Wahlforscher wollen Statistik wiedereinführen" Welt 23.10.98 S. 6

Kommentar:
"Ärgerliche Wissenslücke
... Einer der törichten Fehler der konservativ-liberalen Bundestagsmehrheit war, die repräsentative Wahlstatistik auszusetzen. ... Das Argument, wer eine nachträgliche Auswertung seines Stimmzettels ablehne, werde seines Wahlrechts beraubt, ist künstlich. Selbstverständlich gibt es ein Recht auf geheime Wahl. Aber es ist kein schutzwürdiges Freiheitsrecht, sich der anonymen Erhebung zu verweigern. Die amtliche Wahlstatistik tastet das Wahlgeheimnis nicht an. Datenschutz ist in diesem Fall problemlos zu sichern." FR 23.10.98 S. 3

"Wahlforscher pochen auf repräsentative Statistik" FR 23.10.98 S. 4

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Kritik:
"Nur die 'Bild' fledderte
... Weil die 'Bild' die ZDF-Dokumentation über eine Obduktion kurzerhand für die eigene Titelseite gefleddert ('Leichen-Öffnung im TV') und gleich noch die Identität des Verstorbenen preisgegeben hatte, meldete sich am Tag der Ausstrahlung der Oberstaatsanwalt beim ZDF. Und so wurden (auch auf Wunsch der Angehörigen) ausgerechnet jene vier Minuten aus der Sendung herausgeschnitten, die in den Vorankündigungen als Tabubruch firmierten - dabei waren es lediglich zwei Sequenzen aus der Pathologie, für die sich das Ausharren nekrophiler Voyeure nun wahrlich sowieso nicht gelohnt hätte." BerlZtg 23.10.98 S. 18

"Über ungesehene Bilder
Eigentlich wollte das ZDF Mittwoch nacht in einer Sendung über Rechtsmedizin die Obduktion eines Toten zeigen. Doch weil die 'Bild'-Zeitung dessen Identität preisgab, verzichtete der Sender auf die Leichenöffnung." taz 23.10.98 S. 16

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"'Schengen ist eine Erfolgsstory der europäischen Integration'
Bundesinnenminister Kanther zieht ein Bilanz der gemeinsamen Sicherheitspolitik. ... Nach der Überzeugung von Kanther und Schelter wird der Fortschritt in der Zusammenarbeit im Schengener Informationssystem augenfällig. Dieses neue Fahndungssystem sei in der Welt einmalig; noch vor wenigen Jahren sei es nicht vorstellbar gewesen, daß mehr als sechs Millionen Datensätze der Sach- und Personalfahndung aus zehn Staaten an 1500 Grenzübergängen zur Verfügung stünden. ... Trotz aller Erfolge müsse die Kapazität des Systems erweitert werden, auch mit Blick auf Großbritannien und Irland, die durch den Amsterdamer Vertrag die Möglichkeit erhalten hätten, sich am Schengener Informationssystem zu beteiligen. ... Für die polizeiliche Rechtshilfe, den Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Observation gebe es nur lückenhafte Bestimmungen." FAZ 23.10.98 S. 4

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"Interpol will sich besser ausrüsten
... Interpol-Vertreter Miguel Chamorro sagte zur Eröffnung der 67. Interpol-Generalversammlung in Kairo, die Arbeitsmethoden von Interpol müßten den neuen technischen Entwicklungen angepaßt werden." Tsp 23.10.98 S. 2

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Kommentar:
"Ärgerliche Wissenslücke
... Einer der törichten Fehler der konservativ-liberalen Bundestagsmehrheit war, die repräsentative Wahlstatistik auszusetzen. ... Das Argument, wer eine nachträgliche Auswertung des Stimmzettels ablehne, werde seines Wahlrechts beraubt, ist künstlich. Selbstverständlich gibt es ein Recht auf geheime Wahl. Aber es ist kein schutzwürdiges Freiheitsrecht, sich der anonymen Erhebung zu verweigern. Die amtliche Wahlstatistik tastet das Wahlgeheimnis nicht an. Datenschutz ist in diesem Fall problemlos zu sichern." FR 23.10.98 S. 3

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