Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Wiedereinführung der markierten Wahlzettel
gefordert / Forscher möchten mehr über Wähler
wissen
Frage nach Geschlecht und Alter / Umfrageergebnisse sind den
Statistikern zu ungenau. Wahlforscher fordern die Wiedereinführung
der Repräsentativen Wahlstatistik. ... Die Repräsentative Wahlstatistik
ist in der Weimarer Republik eingeführt worden. In der Bundesrepublik
wurden seit 1953 bei jeder Wahl in ausgesuchten Wahlbezirken nach Geschlecht
und Alter markierte Stimmzettel ausgegeben. 1994 wurde das Gesetz
jedoch ausgesetzt. FDP-Politiker hatten datenschutzrechtliche Bedenken
geltend gemacht und sich im Bundestag durchgesetzt. Bei Landtags- und Kommunalwahlen
wurden die Daten weiter erhoben." SZ 23.10.98 S. 5
"'Wahlstatistik ist unersetzlich'
Forscher dringen auf Wiedereinführung" Tsp 23.10.98
S. 4
"Wahlforscher wollen Statistik wiedereinführen" Welt 23.10.98 S. 6
Kommentar:
"Ärgerliche Wissenslücke
... Einer der törichten Fehler der konservativ-liberalen
Bundestagsmehrheit war, die repräsentative Wahlstatistik auszusetzen.
... Das Argument, wer eine nachträgliche Auswertung seines Stimmzettels
ablehne, werde seines Wahlrechts beraubt, ist künstlich. Selbstverständlich
gibt es ein Recht auf geheime Wahl. Aber es ist kein schutzwürdiges Freiheitsrecht,
sich der anonymen Erhebung zu verweigern. Die amtliche Wahlstatistik
tastet das Wahlgeheimnis nicht an. Datenschutz ist in diesem Fall
problemlos zu sichern." FR 23.10.98 S. 3
"Wahlforscher pochen auf repräsentative Statistik" FR 23.10.98 S. 4
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Kritik:
"Nur die 'Bild' fledderte
... Weil die 'Bild' die ZDF-Dokumentation über
eine Obduktion kurzerhand für die eigene Titelseite gefleddert ('Leichen-Öffnung
im TV') und gleich noch die Identität des Verstorbenen preisgegeben
hatte, meldete sich am Tag der Ausstrahlung der Oberstaatsanwalt beim ZDF.
Und so wurden (auch auf Wunsch der Angehörigen) ausgerechnet jene
vier Minuten aus der Sendung herausgeschnitten, die in den Vorankündigungen
als Tabubruch firmierten - dabei waren es lediglich zwei Sequenzen
aus der Pathologie, für die sich das Ausharren nekrophiler Voyeure
nun wahrlich sowieso nicht gelohnt hätte." BerlZtg 23.10.98 S.
18
"Über ungesehene Bilder
Eigentlich wollte das ZDF Mittwoch nacht in einer Sendung
über Rechtsmedizin die Obduktion eines Toten zeigen. Doch weil die
'Bild'-Zeitung dessen Identität preisgab, verzichtete der Sender auf
die Leichenöffnung." taz 23.10.98 S. 16
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"'Schengen ist eine Erfolgsstory der europäischen
Integration'
Bundesinnenminister Kanther zieht ein Bilanz der gemeinsamen
Sicherheitspolitik. ... Nach der Überzeugung von Kanther und Schelter
wird der Fortschritt in der Zusammenarbeit im Schengener Informationssystem
augenfällig. Dieses neue Fahndungssystem sei in der Welt einmalig;
noch vor wenigen Jahren sei es nicht vorstellbar gewesen, daß mehr
als sechs Millionen Datensätze der Sach- und Personalfahndung aus
zehn Staaten an 1500 Grenzübergängen zur Verfügung stünden.
... Trotz aller Erfolge müsse die Kapazität des Systems erweitert
werden, auch mit Blick auf Großbritannien und Irland, die
durch den Amsterdamer Vertrag die Möglichkeit erhalten hätten,
sich am Schengener Informationssystem zu beteiligen. ... Für die polizeiliche
Rechtshilfe, den Informationsaustausch und die grenzüberschreitende
Observation gebe es nur lückenhafte Bestimmungen." FAZ 23.10.98
S. 4
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"Interpol will sich besser ausrüsten
... Interpol-Vertreter Miguel Chamorro sagte zur Eröffnung
der 67. Interpol-Generalversammlung in Kairo, die Arbeitsmethoden von Interpol
müßten den neuen technischen Entwicklungen angepaßt werden."
Tsp 23.10.98 S. 2
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Kommentar:
"Ärgerliche Wissenslücke
... Einer der törichten Fehler der konservativ-liberalen
Bundestagsmehrheit war, die repräsentative Wahlstatistik auszusetzen.
... Das Argument, wer eine nachträgliche Auswertung des Stimmzettels
ablehne, werde seines Wahlrechts beraubt, ist künstlich. Selbstverständlich
gibt es ein Recht auf geheime Wahl. Aber es ist kein schutzwürdiges
Freiheitsrecht, sich der anonymen Erhebung zu verweigern. Die amtliche
Wahlstatistik tastet das Wahlgeheimnis nicht an. Datenschutz ist in diesem
Fall problemlos zu sichern." FR 23.10.98 S. 3
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